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Kleinkraftrad

"Ein Kleinkraftrad – (alte gesetzliche Unterteilung Mokick, Moped Kleinkraftrad oder Roller) – bezeichnet gegenwärtig in Deutschland ein Zweirad oder Dreirad mit einem Verbrennungsmotor mit maximalem Hubraum von 50 cm³ oder mit einem Elektromotor bis zu 4 kW Motorleistung entsprechend EG-Fahrzeugklasse L1e und L2e. Die Höchstgeschwindigkeit darf nicht mehr als 45 km/h betragen, wobei für ältere Fahrzeuge teilweise Ausnahmen von 50- bzw. 60 km/h gelten.

Die rechtliche Definition und die Verwendung des Begriffs unterlag im Laufe der Zeit einigen Veränderungen." - (de.wikipedia.org 02.03.2020)

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